Elisabeth u. Uli Holdenried - Stiftung
Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Hamburg · anerkannt 2011
gemeinnützig
Zweck laut Satzung
die Förderung
a) der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO),
b) des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO),
c) mildtätiger Zwecke (§ 53 AO).
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Mildtätigkeit als Stiftungszweck
Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.
Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.
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Wo die Stiftung erreichbar ist
Anschrift
Adolphsplatz 7
24057 Hamburg
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Stiftungsvorstand. Er vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Stifter ist, solange er dem Stiftungsvorstand angehört, einzelvertretungsberechtigt. Im Übrigen vertreten zwei Vorstandsmitglieder die Stiftung gemeinsam
Organe
Stiftungsvorstand
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Stifter | Herr Hans-Ulrich Holdenried |
|---|---|
| Gegründet | 2011 |
| Anerkennung | 21.11.2011 |
| Rechtsform | Stiftung des bürgerlichen Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Kann ich hier einen Antrag stellen?
Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.
Diese Stiftung gehört zu den 1.419 in Hamburg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Von den 1.419 Stiftungen mit Sitz in Hamburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Die Anerkennung im Jahr 2011 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
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Herkunft dieser Angaben
Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:42:57. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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