Sonia Widmaier Familienstiftung
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Renningen · anerkannt 2023
Familienstiftung
Zweck laut Satzung
§2 Stiftungszwecke
Die Stiftung hat die folgenden Zwecke:
(1) Die Stiftung soll die Stifter, deren gemeinsame Kinder, die weiteren leiblichen Nachkommen
der Stifter sowie Adoptiv- und Stiefkinder(¿Stifterfamilie") in allen Lebenslagen ideell sowie
materiell unterstützen und fördern.
(2) Die Stiftung soll die Verbundenheit der Stifterfamilie erhalten und stärken.
(3) Die Stiftung soll die persönliche Entwicklung der Familienmitglieder stärken, fördern und
unterstützen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Stiftungen für Familie & privatnützig: der Hintergrund
Familienstiftungen dienen dem Unterhalt und der Versorgung einer bestimmten Familie oder dem Zusammenhalt eines Unternehmens in Familienhand. Sie verfolgen keine gemeinnützigen Zwecke und sind deshalb steuerlich anders behandelt als gemeinnützige Stiftungen.
Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.
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Kontaktdaten
Anschrift
Hirschstraße 9
71272 Renningen
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§8 Organe der Stiftung, Mitglieder der Stiftungsorgane, Beschlussfassungen (1) Organ der Stiftung ist zunächst der Stiftungsvorstand. ... §9 Stiftungsvorstand (1) Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei bis höchstens fünf Mitgliedern. (2) Die Mitglieder des ersten Stiftungsvorstandes (Gründungsvorstand) werden im Stiftungsgeschäft bestimmt. Sonia Widmaier-Fichtner hat zu Lebenszeiten stets das Recht den Vorstand zu bestellen oder abzuberufen. (3) Mitglieder des Stiftungsvorstands können alle natürlichen, rechtsfähigen, volljährigen Personen werden, deren Wissen und Können darauf schließen lassen, dass sie die Stiftung erfolgreich im Interesse der Familie führen werden. (4) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Ist Sonia Widmaier-Fichtner Mitglied des Stiftungsvorstands, handelt sie stets mit Einzelvertretungsberechtigung. Übrige Mitglieder vertreten die Stiftung gemeinschaftlich. Ist Sonia Widmaier-Fichtner Mitglied des Stiftungsvorstands, handelt sie stets mit Einzelvertretungsberechtigung. Übrige Mitglieder vertreten die Stiftung gemeinschaftlich. Ist Sonia Widmaier-Fichtner zusammen mit nur einem weiteren Mitglied im Vorstand vertreten, handelt das weitere Mitglied ebenfalls mit Einzelvertretungsberechtigung. Sobald Sonia Widmaier-Fichtner aus dem Stiftungsvorstand ausgeschieden ist, ist jedes Vorstandsmitglied, außer Jan Widmaier, nur zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt. Für diesen Fall gilt der vorstehende Satz 5 entsprechend. Sonia Widmaier-Fichtner oder, sofern eingerichtet, der Familienrat können einzelnen oder allen Mitgliedern des Stiftungsvorstands für einzelne Rechtsgeschäfte Alleinvertretungsbefugnis erteilen und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. (5) Der erste Vorstand besteht aus Sonia Widmaier-Fichtner und Jan Widmaier. (6) Sonia Widmaier-Fichtner ist Vorstand und dessen Vorsitzende auf Lebenszeit, bis zum Eintritt des Vorsorgefalls (vgl. § 1896 BGB) bzw. der Anordnung einer Betreuung oder bis zu ihrem Rücktritt aus dem Stiftungsvorstand. Sie ist stets von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (7) Jan Widmaier ist auf Lebzeit, bis zu seinem Rücktritt oder der Abberufung durch Sonia Widmaier-Fichtner die 1. Stellvertretung von Sonia Widmaier-Fichtner sowie der Nachfolger als Vorsitzender des Stiftungsvorstandes. Er ist stets von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (8) Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung. Die Entscheidung über die Anlage des Stiftungsvermögens und über die Verwendung der Stiftungserträge obliegt allein Sonia Widmaier-Fichtner, solange sie Mitglied des Stiftungsvorstands ist, und zwar auch dann, wenn sie weitere Vorstandsmitglieder berufen hat. Sofern weitere Mitglieder berufen sind, sind diese für sämtliche anderen Angelegenheiten zuständig, die nicht aus der Entscheidung über die Anlage des Stiftungsvermögens und über die Verwendung der Stiftungserträge bestehen; dadurch wird die Zuständigkeit von Sonia Widmaier-Fichtner für ebendiese Angelegenheiten nicht eingeschränkt. Sobald Sonia Widmaier-Fichtner aus dem Stiftungsvorstand ausgeschieden ist, gilt § 10 (9).
Organe
Vorstand Mitglieder: 2 Familienversammlung Mitglieder: 15
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2023 |
|---|---|
| Anerkennung | 10.10.2023 |
| Rechtsform | rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Thüringer Landesverwaltungsamt |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Kann ich hier einen Antrag stellen?
Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.
Diese Stiftung gehört zu den 4 in Renningen erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Von den 4 Stiftungen mit Sitz in Renningen verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Seit 2023 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.
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Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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