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St. Ansgar-Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Hamburg · anerkannt 2011

kirchliche Stiftung

Zweck laut Satzung

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung und Bereitstellung finanzieller Mittel zur
Förderung der kirchlichen Zwecke der katholischen Kirchengemeinde Heilige
Josefina Bakhita in Hamburg, damit diese ihre verschiedenen pastoralen
einschließlich caritativen Aufgaben wahrnehmen, ihre Einrichtungen betreiben und
die kirchengemeindeeigenen Grundstücke nebst aufstehenden Gebäuden im Gebiet
der katholischen Kirchengemeinde Heilige Josefina Bakhita erhalten und
weiterentwickeln kann. Die Stiftung fördert ferner durch Bereitstellung finanzieller Mittel Vorhaben, für die die Gremien der Kirchengemeinde zuständig sind und die der Stiftungsvorstand als förderungswürdig anerkennt.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Religion & Kirche

Kirchliche und religiöse Stiftungen unterhalten Gemeindeeinrichtungen, erhalten Kirchengebäude, finanzieren Seelsorge, Diakonie und Caritas oder fördern religiöse Bildung. Die Förderung der Religion ist in § 52 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung anerkannt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 2.506 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Niendorfer Kirchenweg 18
22459 Hamburg

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2011
Anerkennung2011
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Fördert diese Stiftung?

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

In Hamburg sind insgesamt 1.419 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Mit der Anerkennung 2011 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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