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Stiftung Evangelisches Stift St. Martin

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Koblenz · anerkannt 1844

gemeinnützig

Wofür diese Stiftung da ist

Das Stift dient insbesondere der öffentlichen Gesundheitspflege und der allgemeinen Krankenpflege durch die Förderung eines Krankenhauses sowie durch die Förderung eines Altenheimes zur Betreuung von Altersschwachen und körperlich Gebrechlichen in Koblenz. Beide Einrichtungen – Krankenhaus und Altenheim – dienen in besonderem Maße der hilfsbedürftigen Bevölkerung und erfüllen damit eine Aufgabe der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche. Ferner betreibt das Stift ein stationäres Hospiz am Standort Koblenz. Das Stift kann zur Erfüllung der vorgenannten Zwecke auch weitere Einrichtungen mittelbar oder unmittelbar betreiben oder fördern.
Zur Verfolgung der vorgenannten Ziele kann sich das Stift nach besonderen Beschlüssen des Verwaltungsrates auch an gemeinnützigen Gesellschaften oder anderen gemeinnützigen juristischen Personen beteiligen, diese errichten und mit anderen Trägern gemeinnütziger Einrichtungen kooperieren. Im Rahmen der vorgenannten Zwecke und ihrer Möglichkeiten kann die Stiftung auch Ausbildungsaufgaben fördern. Dabei hat es zu gewährleisten, dass die Selbständigkeit der Stiftung und die Möglichkeit, eigenbestimmt ihrem satzungsgemäßen Zweck nachzukommen, erhalten bleibt.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Gesundheit

Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Anschrift und Kontakt

Anschrift

Johannes-Müller-Straße 7
56068 Koblenz

Gremien und Vertretung

Organe

Verwaltungsrat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1844
Anerkennung1844
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Diese Stiftung gehört zu den 52 in Koblenz erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Mit der Anerkennung 1844 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

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Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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