Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)
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gemeinnützig
Die Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT) ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Erurt.[1] Sie ist seit 1993 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung und Wissenschaft & Forschung.
Stiftungszweck
$2 Stiftungszweck, Gemeinnützigkeit
1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts ¿Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils geltenden
Fassung.
2. Die Stiftung hat den Zweck, selbstlos die Förderung von Wissenschaft, Forschung, Technologie und Bildung im Sinne der Abgabenordnung zu betreiben. Der Stiftungszweck
wird verwirklicht insbesondere durch
1. die Förderung von Wissenschaft, Forschung und Technologie in Hochschulen,
außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Forschungsverbünden, in wirtschaftsnahen Forschungsinstituten und in anderen Einrichtungen im Freistaat
Thüringen,
2. die Förderung des Transfers neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und innovativer Technologien im Freistaat Thüringen,
3. die Förderung des Transfers wissenschaftlicher Erkenntnisse zugunsten der Allgemeinheit, um die Herausbildung flexibler und wettbewerbsfähiger Strukturen im technologischen Bereich des Freistaats Thüringen zu unterstützen,
4. die Förderung des Gründungsverhaltens sowie des Transfers wissenschaftlicher
Erkenntnisse für technologieorientierte Existenzgründungen im Freistaat Thüringen,
5. die Förderung der Bildung im Sinne der Abgabenordnung soweit im Zusammenhang mit vorstehend Nr. 1 bis 4 stehend.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Einordnung: Bildung & Erziehung
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.
Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 6 Stiftungsorgane 1. Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. § 7 Vorstand 1. Der Vorstand besteht aus bis zu zwei Mitgliedern. Der Vorstand ist gesamtverantwortlich für die ordnungsgemäße Geschäftsführung. .... § 8 Aufgaben des Vorstandes 1. Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung und vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Besteht der Vorstand aus einer Person, vertritt sie die Stiftung allein. Besteht der Vorstand aus zwei Personen, ist jedes Vorstandsmitglied einzelvertretungsberechtigt. Ein Vorstandsmitglied ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, wenn das Kuratorium dem im Einzelfall zustimmt. 2. Der Vorstand kann aus dem Kreis der Mitarbeiter*innen der Stiftung eine*n Stellvertreter*in (stellvertretende*r Vorstand*Vorständin) bestellen. Der Vorstand bestellt den*die stellvertretende*n Vorstand*Vorständin als besondere*n Vertreter*in im Sinne des § 30 BGB. Er*sie vertritt die Stiftung bei üblichen Rechtsgeschäften des ihm*ihr übertragenen Geschäftskreises im Rechtsverkehr allein. Die Einzelheiten ergeben sich aus der rechtsgeschäftlichen Vollmacht. 3. Der Vo rstand kann im Rahmen des rechtlich zulässigen Umfangs zur Erledigung eines der laufenden Geschäfte der Verwaltung einen Geschäftsführerin bestellen. Der Vorst and bestellt dendie Geschäftsführerin oder andere Beschäftigte der Stiftung als besondere*n Vertreter*in im Sinne des $ 30 BGB. Er*sie vertritt die Stiftung bei üblichen Rechtsgeschäften des ihm*ihr übertragenen Geschäftskreises im Rechtsverkehr allein. Einzelheiten ergeben sich aus der rechtsgeschäftlichen Vollmacht.
Organe
Kuratorium Mitglieder: 14 Vorstand Mitglieder: 1-2
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Wenn Sie eine Förderung suchen
Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.
Von den 0 Stiftungen mit Sitz in Erurt verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Mit der Anerkennung 1993 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Siehe auch
Gleicher Zweck
- Bürgerstiftung Ettlingen Ettlingen
- Herbert Heise-Studienstiftung für Garten- und Landschaftsarchitektur Frankfurt am Main
- Umwelt- und Eine-Welt-Stiftung - Klaus Berger - am Gymnasium Neutraubling Neutraubling
- Pickerd Lebenshilfe Stiftung Hannover
- Carlo und Karin Giersch-Stiftung an der TU Darmstadt Darmstadt
- Hanns A. Pielenz-Stiftung Bönnigheim
- Elisabeth und Matthias Biebl Stiftung Passau
- Stiftung "Unsere Region - Unsere Zukunft" Michelstadt
- Zweck-Übersicht
In Thüringen
- Dr. Hermann Dinkler-Stiftung Erfurt
- Wilhelm-Schoder-Stiftung Erfurt
- Reinhold Goetz Grablegat Erfurt
- Wilhelm-Härdrich-Stiftung Jena
- Stiftung Weimarer Mal- und Zeichenschule Weimar
- Stiftung Evangelisches Waisenhaus Erfurt Erfurt
- Emilie Wagner Legat Erfurt
- Bürgerstiftung Jena Saale-Holzland Jena
- Alle in Thüringen
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.