Stiftung24

Stiftung Kunsthalle Mainz

Sitz in Mainz · anerkannt 2006

gemeinnützig

Satzungszweck

(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S.d. Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO 1977).
(2) Zweck der Stiftung ist die nachhaltige Förderung und Bewahrung von Kunst und Kultur in der Stadt Mainz und der Region.
(3) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
a) Die Förderung der Kunst und Kultur in der Stadt Mainz und der Region, insbesondere in der Kunsthalle Mainz, z. B. durch Ausstellungen und Projekte von künstlerischen Werken. Der Schwerpunkt liegt dabei auf zeitgenössischer Kunst und Kultur
b) Förderung und Mitwirkung bei herausragenden Vorhaben der Präsentation und Dokumentation von Kunst und Kultur, z. B. durch Vergabe von Mitteln für Ausstellungen und Inszenierungen
c) die Förderung des Erwerbs und die Sicherung von Kunstgegenständen und Kulturgütern mit herausragender Bedeutung für die Stadt Mainz
d) die Förderung des besonders begabten künstlerischen Nachwuchses, z. B. durch Vergabe von Stipendien, Förderpreisen und Sachleistungen, Veranstaltung von Akademien und Ausstellungen
e) die Förderung des Kulturaustausches, z. B. durch Austausch regionaler Kulturprogramme, nationaler und internationaler Künstleraustausch.
(4) Der Stiftungszweck kann auch durch finanzielle Zuwendungen i. S. d. § 58 Nr. 1 AO gefördert werden. Die Förderung kann im In- und Ausland erfolgen.
(5) Die vorstehend genannten Beispiele zur Verwirklichung des Zwecks der Stiftung sind nicht abschließend. Die Stiftung kann vielmehr alle Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, die Stiftungszwecke zu verwirklichen. Welche Schwerpunkte die Stiftung bei der Verwirklichung des Stiftungszwecks bildet liegt in ihrem Ermessen.
(6) Auf die Förderung durch Stiftungsmittel besteht kein Rechtsanspruch. Die Leistungen der Stiftung richten sich nach Maßgabe der ihr zur Verfügung stehenden Mittel.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Kunst & Kultur

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Rheinallee 41
55118 Mainz

Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 147 Stiftungen mit Sitz in Mainz verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Mit der Anerkennung 2006 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

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Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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