Stiftung Lebenshilfewerk Mölln-Hagenow für Menschen mit Behinderung
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Mölln · anerkannt 2008
gemeinnützig
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist
a) vorrangig die Beschaffung von finanziellen Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zur Förderung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung i. S. v. § 53 Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Dieser Zweck wird verwirklicht durch Weitergabe der Mittel an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft des öffentlichen Rechts. Hierbei sind insbesondere die steuerbegünstigten Körperschaften des Lebenshilfewerks Mölln-Hagenow mit Mitteln zu bedenken.
b) nachrangig die unmittelbare Förderung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung i. S. v. § 53 Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Dieser Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Einzelfallhilfen als Geld- oder Sachmittel für Menschen mit Behinderungen, die geeignet sind, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, Notsituationen zu lindern sowie notwendige therapeutische und pädagogische Bedarfe zu erfüllen (z. B. für Hilfsmittel, Medikamente, Ausstattungen, deren Kosten von Rehabilitationsträgern nicht übernommen werden).
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Was Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit tun
Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.
Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.
Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Sitz und Erreichbarkeit
Anschrift
Grambeker Weg 157
23879 Mölln
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich durch mindestens zwei seiner Mitglieder.
Organe
Der Stiftungsvorstand setzt sich zusammen aus dem Geschäftsführer der Lebenshilfewerk Mölln-Hagenow gGmbH und zwei weiteren Personen.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2008 |
|---|---|
| Anerkennung | 10.12.2008 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Landrat/-rätin des Kreises Herzogtum Lauenburg |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Wenn Sie eine Förderung suchen
Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.
Diese Stiftung gehört zu den 7 in Mölln erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Von den 7 Stiftungen mit Sitz in Mölln verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Das Anerkennungsjahr 2008 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
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Quelle und Datenstand
Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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