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Stiftung Rehabilitationszentrum Thüringer Wald

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Schleusingen · anerkannt 1994

gemeinnützig

Stiftungszweck

§ 2 Zweck der Stiftung  
(1) Die Stiftung dient der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation von Menschen mit Behinderung sowie sonstigen schulischen und beruflichen Fördermaßnahmen im Rahmen der einschlägigen Gesetze. 
(2) Sie errichtet, unterhält und betreibt die dafür notwenigen Einrichtungen. Weitere Einrichtungen zur Erfüllung von Aufgaben nach dem Stiftungszweck können geschaffen werden. 
(3) Die Einrichtungen sollen fortlaufend den Erfordernissen einer sachgerechten Erfüllung der gestellten Aufgaben angepaßt werden. 
(4) Mitarbeiter dieser Stiftung kann nur sein, wer sich der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und den Zielsetzungen der Stiftung verpflichtet.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Mildtätigkeit

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Hildburghäuser Straße 36
98553 Schleusingen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 5 Organe und Beirat  (1) Organe der Stiftung sind:   a) der Stiftungsrat und   b) der Vorstand.    § 9 Vorstand  (1) Der Vorstand besteht aus einem Mitglied.   § 10 Aufgaben des Vorstandes   ...  (2) Das Vorstandmitglied vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichlich gem. §§ 26 und 86 BGB

Organe

Vorstand Mitglieder: 1 Stiftungsrat Mitglieder: 7

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung15.11.1994
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

In Schleusingen sind insgesamt 3 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 1994 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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