Stiftung des Hennebergischen Gymnasiums "Georg Ernst"
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Schleusingen · anerkannt 2006
Satzungszweck
§ 2 Zweck der Stiftung
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Erziehung und Bildung.
(2) Dieser Zweck wird verwirklicht durch:
- die Förderung einer humanistischen Erziehung zu Toleranz, Gewaltfreiheit und Gewissensfreiheit als wichtige Prinzipien menschlichen Zusammenlebens und einer Erziehung zur Wertschätzung und Bewahrung der Natur,
- die Unterstützung des Hennebergischen Gymnasiums insbesondere beider Einrichtung und Durchführung von vertiefenden und weiterführenden Bildungsangeboten; weitere Einrichtungen können zur Erfüllung des Stiftungszwecks geschaffen werden,
- die Unterstützung beim Aufbau und bei der Pflege von Kontakten zu Partnerschulen im europäischen Ausland und darüber hinaus,
- die Koordination und Durchführung besonderer und regelmäßiger Veranstaltungen mit Bezug zu schulischen Traditionen, z. B. Jubiläen, Schülerbälle, Veranstaltungen des Schulclubs oder ähnliche Aktivitäten,
- die Unterstützung begabter und sozial benachteiligter Schüler mittels Stipendiengewährung, Geldzuwendungen oder Bereitstellung von Lernmitteln.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Der Bereich Bildung & Erziehung
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.
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Kontaktdaten
Anschrift
Klosterstraße 2-4
98553 Schleusingen
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 5 Stiftungsorgane (1) Organ der Stiftung ist der Vorstand. § 6 Zusammensetzung des Vorstandes (1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen... § 7 Aufgaben des Vorstandes (1) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und handelt durch jeweils zwei Mitglieder gemeinsam ...
Organe
Kuratorium (aufgelöst) Mitglieder: 9-17 Vorstand Mitglieder: 3-5
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 02.08.2006 |
|---|---|
| Rechtsform | rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Thüringer Landesverwaltungsamt |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Kann ich hier einen Antrag stellen?
Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.
In Schleusingen sind insgesamt 3 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Das Anerkennungsjahr 2006 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
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Quelle und Datenstand
Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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In Schleusingen
Gleicher Zweck
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