Stiftung Ros
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Hamburg · anerkannt 2013
gemeinnützig
Wofür diese Stiftung da ist
Zweck der Stiftung ist die Förderung:
- von Kunst, Wissenschaft und Religion
- der Jugend- und Altenhilfe
- des öffentlichen Gesundheitswesen und der öffentlichen Gesundheitspflege
- der Erziehung, Volks- und Berufsbildung
- des Naturschutzes und der Landschaftspflege
- des Wohlfahrtswesens
- internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur
- des Tierschutzes
- der Gleichberechtigung von Frauen, Männern und anderen
- des Sports
- des demokratischen Staatswesens
- des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke
Zweck der Stiftung ist auch die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln für die Verwirklichung der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch:
a) Ein Ansatz der Stiftungsarbeit ist die Entwicklung von Vorhaben und Konzepten und deren Umsetzung. Hierzu kann sie gezielte Forschung, Recherche und Auswertung, aber auch Modell- und Anschauungsprojekte fördern, z.B. finanziell oder selbst durchführen, z.B. zu aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen wie Demographie, Wirtschaft, Glaubenskonflikten und Tier- und Naturschutz.
b) Zur Verwirklichung ihrer Ziele löst die Stiftung beispielsweise Grundstücke und Immobilien durch Kauf aus dem Markt oder erschließt, errichtet oder pflegt diese.
c) Die Stiftung begründet Einrichtungen (auch Körperschaften) oder übernimmt die Trägerschaft und den Betrieb von Einrichtungen, wie etwa von Wohnheimen für Hilfe- und Unterstützungsbedürftige oder aber Begegnungs-, Bildungs- oder Selbsthilfestätten. Dazu kann auch das Schaffen und Betreuen von Sammlungen und Archiven gehören.
d) Die Stiftung steht natürlichen und juristischen Personen, insbesondere solchen, die aus eigener Initiative allein oder mit anderen öffentliche/übergeordnete Aufgaben erfüllen wollen, als selbstloser und gemeinnütziger Rechtsträger und Vermittler zur Verfügung. In diesem Sinne kann sie z.B. als selbstlose Eigentümerin Grund und Boden oder andere Gemeingüter langfristig und dauerhaft zur Erfüllung solcher Aufgaben zur Verfügung stellen.
e) Ein Aufgabenfeld der Stiftung ist auch das Beschaffen und Weiterleiten, bzw. das zur Verfügung stellen von Wissen, Mitteln (auch finanziellen), Fläche, Raum oder Infrastruktur für die Stiftungsarbeit, ihre Assoziierten, insbesondere den Verein Ros e.V., oder andere gemeinnützige und steuerbegünstigte Körperschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts aber auch für Hilfsbedürftige.
Wirtschaftliche und finanzielle Unterstützung wird dabei, z.B. auch in Form von Sach- und Personalkosten, Mietzuschüssen, Vergünstigungen oder durch die Vergabe von Stipendien geleistet.
f) Die Stiftung bietet auch ideelle und fachliche Unterstützung und Beratung für als gemeinnützig anerkannte Körperschaften oder Körperschaften in der Gründung, die eine Gemeinnützigkeitsanerkennung eindeutig anstreben und für Hilfebedürftige selbst an.
g) Die Verwirklichung einzelner Zwecke erfolgt z.B. auch durch das Erstellen und Verbreiten dafür notwendiger Publikationen und Arbeitsmaterialien, aber auch durch die Durchführung und Förderung (auch finanziell) von Bildungs- und Ausbildungsangeboten (körperlich, seelisch und geistig), Kursen, Seminaren für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu den in den Zielen genannten Inhalten, wie etwa Sport und Gesundheit, Ökologie, Toleranz und Gleichberechtigung.
h) Die Stiftung fördert auch allgemeine künstlerische und kulturelle Tätigkeiten finanziell, ideell oder materiell, z.B. durch die Vermittlung kunsthandwerklicher Inhalte, Fähigkeiten und Traditionen, etwa in Form von Workshops, aber auch durch Kulturveranstaltungen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.
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Kontaktdaten
Anschrift
Rehhoffstraße 1-3
20459 Hamburg
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2012 |
|---|---|
| Anerkennung | 2013 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Fördert diese Stiftung?
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Von den 1.419 Stiftungen mit Sitz in Hamburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Diese Stiftung gehört zu den 1.419 in Hamburg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Die Anerkennung im Jahr 2013 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
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Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
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