Akademische Auslandsstelle an der Universität Hamburg
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Hamburg · anerkannt 1965
Der Stiftungszweck im Wortlaut
Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie der Studentenhilfe und der Völkerverständigung durch die Förderung der Auslandsbeziehungen der Universität Hamburg und ihrer Studentenschaft und in diesem Rahmen die Förderung und Unterstützung von an der Universität Hamburg immatrikulierten ausländischen Studierenden und ausländischen Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Gewährung von Zuschüssen und Stipendien an ausländische Studierende und Nachwuchswissenschaftler sowie an ausländische Gastwissenschaftler an der Universität Hamburg,
- zur Unterstützung ihrer wissenschaftlichen Aus- und Fortbildung sowie ihrer Lehr- und Forschungsaufenthalte in Hamburg,
- für die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im In- und Ausland,
- für die Teilnahme an Kongressen, Symposien und ähnlichen wissenschaftlichen Veranstaltungen,
- für die Veröffentlichung wissenschaftlicher Ergebnisse.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Der Bereich Bildung & Erziehung
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.
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Anschrift und Kontakt
Anschrift
c/o Frau Astrid Bowe, Abteilung 4
20148 Hamburg
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 1964 |
|---|---|
| Anerkennung | 1965 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Fördert diese Stiftung?
Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.
Innerhalb von Hamburg ist dieser Eintrag einer von 1.429. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
In Hamburg sind insgesamt 1.419 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Das Anerkennungsjahr 1965 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
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Quelle und Datenstand
Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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