Stiftung Rudern im Lübecker Ruder-Klub
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Lübeck · anerkannt 2008
gemeinnützig
Stiftungszweck
Alleiniger Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln für den Lübecker Ruder-Klub zur Verwirklichung seiner steuerbegünstigten Zwecke.
Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch die Weitergabe der beschafften Mittel an den Lübecker Ruder-Klub e.V., der diese Mittel für den Sportbetrieb, hier insbesondere für Nachwuchsruderer, für die Beschaffung von Booten und sonstigen Sportgeräten auf dem Gebiet des Renn- und Wanderruderns sowie der Instandhaltung und Erweiterung des Bootshauses zu verwenden hat.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Der Bereich Sport & Freizeit
Sportstiftungen fördern den Breiten- und Nachwuchssport, unterstützen Vereine bei Anschaffungen und Anlagen oder vergeben Stipendien an Talente. Die Förderung des Sports ist in § 52 Abs. 2 Nr. 21 der Abgabenordnung ausdrücklich als gemeinnützig anerkannt.
Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.
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Sitz und Erreichbarkeit
Anschrift
Charlottenstr. 33
23560 Lübeck
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein.
Organe
Die Stiftung wird von einem Vorstand verwaltet, der aus vier Personen besteht.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2008 |
|---|---|
| Anerkennung | 05.12.2008 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Bürgermeister/in der Hansestadt Lübeck |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Fördert diese Stiftung?
Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.
In Lübeck sind insgesamt 122 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Mit der Anerkennung 2008 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
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Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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