Stiftung24

Vereinigte Stiftungen für Körperbehindertenfürsorge in Unterfranken

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Würzburg · anerkannt 1950

gemeinnützig

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Förderung von Körperbehinderten in Unterfranken, insbes. d. Einrichtungen d. Bezirks Unterfranken. Sinnesgeschädigte gelten als Körperbehinderte. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch Zuschüsse zu Integrationsmassnahmen und zur behindertengerechten Ausstattung der Einrichtungen des Bezirks Unterfranken, denen die Behandlung, Betreuung oder Pflege Körperbehinderter in besonderem Maße obliegt.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Soziales & Wohlfahrt

Stiftungen im Bereich Soziales und Wohlfahrt unterstützen Menschen in schwierigen Lebenslagen: Wohnungslose, Familien in Not, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen ohne Angehörige. Viele betreiben eigene Einrichtungen, andere geben Geld an Träger weiter. Rechtlich fällt das unter § 52 Abs. 2 Nr. 9 der Abgabenordnung.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

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Anschrift und Kontakt

Anschrift

Silcherstr. 5
97074 Würzburg

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Durch den Vorsitzenden des Stiftungsvorstandes oder dessen Stellvertreter.

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Stifterdurch Zusammenlegung verschiedener Stiftungen
Gegründet2014
Anerkennung1950
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Förderung beantragen

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Diese Stiftung gehört zu den 119 in Würzburg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 1950 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2014-02-27T14:44:29. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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