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Wilhelm Dähn Stiftung

Sitz in Hamburg · anerkannt 1934

gemeinnützig

Satzungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung mildtätiger Zwecke, der Altenhilfe sowie von Bildung, Wissenschaft und Forschung. Zweck der Stiftung ist ebenfalls die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung dieser Zwecke durch Körperschaften des öffentlichen Rechts und andere steuerbegünstigte Körperschaften. Die satzungsmäßigen Zwecke werden verwirklicht durch:
a) die Gewährung von Unterstützungen an ehemalige Betriebsangehörige der Firma Dähn & Hamann G.m.b.H. in Hamburg in Fällen der Not sowie an durch Erreichung der Altersgrenze oder Arbeitsunfähigkeit ausgeschiedene Betriebsangehörige, deren Familien bzw. Hinterbliebenen in Fällen besonderer Bedürftigkeit infolge Krankheit oder wirtschaftlicher Bedrängnis,
b) die Unterhaltung und Bewirtschaftung von Gebäudehn mit Mietwohnungen als Einrichtung der Wohlfahrtspflege. In diesen Häusern werden Personen beiderlei Geschlechts aufgenommen, die das 53. Lebensjahr überschritten haben oder bedürftig im Sinne der steuerlichen Vorschriften sind. Entsprechend dieser Ausrichtung orientieren sich die Mieten an den Mieten für den sozialen Wohnungsbau und sollen deutlich unter dem Mittelwert des Mietenspiegels liegen. Mindestens zwei Drittel der Bewohner müssen bedürftig sein,
c) die ideelle und materielle Förderung von Forschung und Lehre an der Universität Hamburg sowie der Bildung ihrer Studenten. Hierbei ist die Vergabe von Stiftungsmitteln an natürliche Personen in gesonderten Richtlinien zu regeln, die der Zustimmung des zuständigen Finanzamtes bedürfen, auch im Falle ihrer Abänderung. Im Rahmen dieser Zweckbestimmung soll die Stiftung ihre Mittel insbesondere für solche Aufgaben verwenden, für deren Durchführung staatliche Mittel nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Diese Aufgaben soll die Stiftung erst ausüben, sofern genügend Mittel für die unter a) und b) genannten Zwecke bereitgestellt sind. Eine enge Zusammenarbeit mit der Stiftung „Stiftung Universität Hamburg" ist erforderlich.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

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Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Hobökentwiete 36
22559 Hamburg

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Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

In Hamburg sind insgesamt 1.419 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Diese Stiftung gehört zu den 1.419 in Hamburg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Das Anerkennungsjahr 1934 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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