Anton Bauer-Stiftung für Behindertenhilfe
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Jena · anerkannt 2005
gemeinnützig
Satzungszweck
§ 2 Zweck der Stiftung
...
(2) Zweck der Stiftung ist es, im Raum Kahla/Jena
a) Projekte und Einrichtungen der Behindertenhilfe z.B. Werkstätten und Wohnheime des Saale- Betreuungswerks der Lebenshilfe Jena finanziell zu unterstützen;
b) in akuten Notfällen und bei besonderer Bedürftigkeit finanzielle oder materielle Einzelfallhilfen zu gewähren für Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung. Dabei wird nach dem Grundsatz "Hilfe zur Selbsthilfe" verfahren.
(3) Die Stiftung fördert nur dann, wenn andere Fördermöglichkeiten, auf die ein Anspruch erhoben werden kann (z.B. Bund, Land, andere Stiftungen), ausgeschöpft sind.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Mildtätigkeit als Stiftungszweck
Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
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Adresse und Kontaktwege
Anschrift
Ernst-Haeckel-Platz 2
07745 Jena
Erreichbarkeit
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 7 Organe der Stiftung Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Stiftungsrat. § 8 Stiftungsvorstand (1) Der Stiftungsvorstand ist der gesetzliche Vertreter der Stiftung. Er verwaltet die Stiftung und führt den Willen der Stifter aus. (2) Der Vorstand besteht aus einer oder aus zwei Personen. Besteht er aus zwei Personen, so wird die Stiftung durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten. Der Stiftungsrat kann mit einfacher Mehrheit Vorstandsmitglieder von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien und einem Vorstandsmitglied Einzelvertretung erteilen.
Organe
Vorstand Mitglieder: 2 Stiftungsrat Mitglieder: 5
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2005 |
|---|---|
| Anerkennung | 28.04.2005 |
| Rechtsform | rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Thüringer Landesverwaltungsamt |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Förderung beantragen
Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.
Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
In Jena sind insgesamt 37 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Mit der Anerkennung 2005 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
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Quelle und Datenstand
Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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