Stiftung24

Centre Culturel Francais de Kiel

Sitz in Kiel · anerkannt 1993

gemeinnützig

Zweck laut Satzung

Zweck der Stiftung ist es:

- der Vertiefung der deutsch-französischen Beziehungen zu dienen,

- die Verbreitung der französischen Sprache und Geisteskultur in Schleswig-Holstein zu fördern und

- Beziehungen zwischen französischen und deutschen Universitätsangehörigen, Forschern, sowie

Schriftstellern und anderen Künstlern herzustellen und den deutsch-französischen Kulturaustausch zu

pflegen.

Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Förderung des kulturellen Austausches, durch

die Veranstaltung von Vorträgen, Kolloquien, Ausstellungen, Konzerten und Theateraufführungen

sowie durch die Durchführung von Sprachkursen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Anschrift und Kontakt

Anschrift

Hardenbergstr. 11
24105 Kiel

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, die Stiftung allein gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Das weitere Vorstandsmitglied macht von dieser Befugnis nur Gebrauch, wenn der Vorsitzende

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus 2 Personen - dem Direktor des Centre Culturel Francais de Kiel, - dem Leiter der Kulturabteilung der Botschaft der Stifterin in der Bundesrepublik Deutschland. Der Vorsitzende wird von der Stifterin bestellt.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung05.05.1993
StiftungsaufsichtMinisterium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 1993 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Im Umfeld dieser Stiftung