Claudia Rating Stiftung
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Hamburg · anerkannt 2024
gemeinnützig
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist
• die Förderung des Tierschutzes,
• die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege,
• die Förderung von Wissenschaft und Forschung
• sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die in §53 AO in seiner jeweils geltenden Fassung genannt werden.
Der Satzungszweck Förderung des Tierschutzes wird verwirklicht insbesondere durch
a) die finanzielle und ideelle Unterstützung und Förderung von Tierschutzprojekten und
-aktivitäten. Hierzu gehören unter anderem die ärztliche Versorgung von Tieren.
b) die Durchführung eigener Tierschutzprojekte z.B. durch Forschungsvorhaben mit Bezügen zur Tiergesundheit oder die Unterhaltung von Einrichtungen, die ausschließlich und unmittelbar dem Tierschutz dienen (Tierheime).
c) die Unterstützung und Förderung von Tierschutzvereinen und anderen dem Tierschutz
gewidmeten Einrichtungen, soweit diese unter Abs. (2) dieses § 2 fallen.
d) Maßnahmen zur allgemeinen Förderung des Tierschutzgedankens. Hierzu gehören z.B. die Aufklärung über Tierschutz in den sozialen Medien und in Informationsveranstaltungen oder die Erstellung von Informationsmaterial zu Fragen des Tierschutzes.
e) die unentgeltliche Bereitstellung von artgerechten Weiden und Ställen für betroffene Tiere.
Der Satzungszweck Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens wird verwirklicht insbesondere durch die Zuwendung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 AO an andere Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, z.B. im Bereich von neurologischen Erkrankungen.
Der Satzungszweck Förderung von Wissenschaft und Forschung wird verwirklicht insbesondere durch die Zuwendung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 AO an andere Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, z.B. im Bereich von neurologischen Erkrankungen.
Die mildtätigen Zwecke werden verwirklicht insbesondere durch materielle und finanzielle
Zuwendungen an Personen, die in § 53 AO in seiner jeweils geltenden Fassung genannt werden.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Gesundheit als Stiftungszweck
Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.
Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.
Alle 3.737 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Adresse und Kontaktwege
Anschrift
Große Bleichen 34
20354 Hamburg
Erreichbarkeit
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2024 |
|---|---|
| Anerkennung | 2024 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Fördert diese Stiftung?
Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.
Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Von den 1.419 Stiftungen mit Sitz in Hamburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Das Anerkennungsjahr 2024 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
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Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
Im Umfeld dieser Stiftung
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Gleicher Zweck
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