Stiftung24

Damenstift Plön

Sitz in Plön · anerkannt 1994

Zweck laut Satzung

Zweck der Stiftung ist es, zur Förderung von Kunst und Kultur in Plön und im umliegenden Holstein beizutragen.

Die Stiftung verwirklicht diesen Zweck insbesondere durch die Ausrichtung literarischer und musikalischer Veranstaltungen für die Allgemeinheit.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Kunst & Kultur: der Hintergrund

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Anschrift und Kontakt

Anschrift

Kieler Kamp 26
24306 Plön

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Das Kuratorium vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich; es hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und handelt durch die Kuratorin bzw. den Kurator, im Falle ihrer bzw. seiner Verhinderung durch die stellvertretende Kuratorin bzw. den stellvertretenden Kurator.

Organe

Das Kuratorium (Stiftungsvorstand) besteht aus der Kuratorin/dem Kurator und aus der/dem stellvertretenden Kuratorin/Kurator.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung11.04.1994
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Plön
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Förderung beantragen

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 1994 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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