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Edith-Fröhnert-Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Lübeck · anerkannt 1996

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zur Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung und Bildung, der Studentenhilfe, der Wohlfahrtspflege, des Sports, der Kultur, der Gesundheitspflege und mildtätiger Zwecke i.S. des § 53 Abgabenordnung durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Daneben werden von der Stiftung in untergeordneter Weise auch selbst unmittelbar mildtätige Zwecke verwirklicht, insbesondere durch die zeitlich befristete Gewährung von Beihilfen an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die hilfsbedürftig im Sinne von § 53 Nr.1 oder 2 der Abgabenordnung (AO) sind und durch die Vergabe von Stipendien an Auszubildende, Schüler oder
Studenten, die bedürftig sind im Sinne von § 53 Nr.2 AO sind.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Anschrift und Kontakt

Anschrift

Klingenberg 1-5
23552 Lübeck

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Die/Der Vorsitzende oder deren/dessen Stellvertreter vertreten die Stiftung jeweils gemeinschaftlich zusammen mit einem anderen Vorstandsmitglied gerichtlich und außergerichtlich. Sie haben die Stellung eines gesetzlichen Vertreters.

Organe

Der Vorstand besteht aus 5 Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1996
Anerkennung11.09.1996
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtBürgermeister/in der Hansestadt Lübeck
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Förderung beantragen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Von den 122 Stiftungen mit Sitz in Lübeck verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Das Anerkennungsjahr 1996 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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