Stiftung24

Evers-Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Hamburg · anerkannt 1993

gemeinnützig

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugendhilfe und des Tierschutzes.

Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch

a) Maßnahmen zur Förderung der Betreuung, Erziehung und Ausbildung von jugendlichen Voll- und

Halbwaisen sowie von Sozialwaisen, beispielsweise durch Beihilfe zur Förderung der Schul-, Berufs-

und Universitätsausbildung oder durch Unterstützung der Ausstattung und Tätigkeit von Kinder- und

Jugendheimen,

b) Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Betreuung von Tieren wie beispielsweise Unterstützung

der Errichtung und des Betriebes von Tierheimen sowie Förderung von Maßnahmen zum Schutz

bedrohter Tierarten oder Maßnahmen gegen den Missbrauch von Tieren durch Tierversuche.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

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Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Harvestehuder Weg 103
20249 Hamburg

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Solanger Herr Klaus Sch. Alleinvorstand ist, vertritt dieser die Stiftung allein. Nach seinem Ausscheiden wird die Stiftung vom Vorsitzenden oder vom stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Mitgliedern, die einen besonderen Bezug zu dem in § 2 der Satzung genannten Zweck haben. Der Stifter ist Alleinvorstand auf Lebenszeit bzw. bis zum Verzicht auf dieses Amt. Nach seinem Ausscheiden wird der Vorstand gebildet aus der Ehefrau und der Tochter des Stifters, die gemeinsam ein drittes Vorstandsmitglied berufen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1993
Anerkennung20.07.1993
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Pinneberg
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Diese Stiftung gehört zu den 1.419 in Hamburg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 1993 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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