Fritz-During-Stiftung
Sitz in Plön · anerkannt 1998
Zweck laut Satzung
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
a) die Bewahrung des künstlerischen Nachlasses des Bildhauers Fritz During,
b) die Ausstellung und Dokumentation in der Öffentlichkeit,
c) den Erwerb von Werken des Bildhauers sowie von Werken aus seinem künstlerischen Umfeld,
d) Veranstaltungen und Ausstellungen von Kulturschaffenden und Vereinigungen von Kulturschaffenden aus dem künstlerischen Umfeld des Bildhauers, sowie
e) kunst- und kulturwissenschaftliche Veröffentlichungen zur Geschichte und Gegenwart dieses künstlerischen Umfeldes zur Würdigung des Bildhauers Fritz During.
Die Stiftungszwecke nach Nr. 1 a) bis c) sind vorrangig zu verwirklichen. Stehen danach noch Erträge in ausreichender Höhe zur Verfügung, können diese zur Erfüllung der in Nr. 1 d) und e) genannten Stiftungszwecke eingesetzt werden; hierüber entscheidet der Stiftungsvorstand.
Zur Verwirklichung des Stiftungszweckes können Gegenstände erworben werden, die der Einrichtung von Veranstaltungs- und Ausstellungsräumen in Kultureinrichtungen zum Zwecke von Ausstellungen im Rahmen des Stiftungszweckes dienen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Was Stiftungen im Bereich Kunst & Kultur tun
Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
Alle 6.846 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Wo die Stiftung erreichbar ist
Anschrift
Hamburger Str. 17/18
24306 Plön
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss die Vorsitzende oder der Vorsitzende oder die stellvertretende Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein.
Organe
Vorstand besteht aus 3 Personen und zwar a) der jeweiligen Landrätin oder dem jeweiligen Landrat des Kreises Plön als Vorsitzende oder als Vorsitzender kraft Amtes, b) der jeweils für die Kulturarbeit des Kreise Plön federführend zuständigen Mitarbeiterin oder dem entsprechend zuständigen Mitarbeiter kraft Amtes, c) einer sachkundigen Bürgerin oder einem sachkundigen Bürger, die oder der vom Stiftungsbeirat gewählt wird.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 12.01.1998 |
|---|---|
| Stiftungsaufsicht | Landrat/-rätin des Kreises Plön |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Fördert diese Stiftung?
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.
Von den 14 Stiftungen mit Sitz in Plön verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Mit der Anerkennung 1998 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Herkunft dieser Angaben
Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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