Stiftung24

Gemeinschaftsstiftung Vorwerker Diakonie

Sitz in Lübeck · anerkannt 1999

gemeinnützig

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln für die Vorwerker Diakonie gGmbH sowie die rechtlich selbständigen sozialen und als gemeinnützig anerkannten Einrichtungen, an denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, zur Verwirklichung ihrer gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke.

Dieser Stiftungszweck ist insbesondere die Förderung der Jugend- und Altenhilfe sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe.

Dieser Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

a) Zuschüsse zur Finanzierung der ungedeckten Betriebskosten in den entsprechen Einrichtungen, vor allem in der Bildungsarbeit, in den therapeutischen Einrichtungen, in der Beratung von Menschen in besonderen Problemlagen und in den kirchlich-geistlichen Angeboten, soweit sie nicht durch öffentliche und andere Geldgeber oder Schulgelder gewährleistet sind.

b) Gewährung von Hilfe zu den Ausbildungskosten von Schülern der Schulen der Vorwerker Diakonie gGmbH und der vorgenannten Einrichtungen, soweit die Schüler die Voraussetzungen der §§ 53 und 53 AO erfüllen,

c) Gewährung von Einzelbeihilfen für Menschen, die in den Einrichtungen der Vorwerker Diakonie gGmbH und den vorgenannten Einrichtungen betreut werden, soweit diese Menschen die Voraussetzungen der §§ 52 und 53 AO erfüllen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

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Adresse und Kontaktwege

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich durch jeweils zwei seiner Mitglieder, aus dem Kreis des 1. Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden und/oder Schatzmeisters.

Organe

Organ der Stiftung ist der Stiftungsvorstand, dieser besteht aus fünf Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung20.12.1999
StiftungsaufsichtBürgermeister/in der Hansestadt Lübeck
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 1999 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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