Stiftung24

Gertrud und Adalbert Beume Stiftung

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Karlsruhe · anerkannt 2001

gemeinnützig

Zweck laut Satzung

§ 2 Stiftungszweck
 
(1) Aufgabe der Stiftung ist die Verfolgung mildtätiger Zwecke, insbesondere durch die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen.
 
(2) Der Satzungszweck wird verwirklicht
a) durch die Unterstützung von körperlich, geistig und seelisch bedürftigen Personen i.S.d. § 53 Nr. 1 AO sowie wirtschaftlich bedürftigen Personen i.S.d. § 53 Nr. 2 AO, insbesondere hilfsbedürftiger Kinder durch die Vergabe von Geld- oder Sachmitteln.
 
b) durch Weitergabe von Mitteln an steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Zwecke i.S.d. Satzes 1 verfolgen.
 
(3) Mindestens die Hälfte der Erträge aus dem Stiftungsvermögen sind im Eichsfeld zu verwenden. ...

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Mildtätigkeit

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Anschrift und Kontakt

Anschrift

Talwiesenstraße 27
76228 Karlsruhe

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 5 Organe der Stiftung (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Stiftungsrat. ...   § 6 Zusammensetzung des Vorstands (1) Es ist der Wunsch der Stifter, so lange als möglich die Geschicke der Stiftung mitzubestimmen. Deshalb besteht der Vorstand zunächst aus den Stiftern. Sie können eine weitere Person als Vorstandsmitglied bestellen. Dieses Recht gilt auch für den überlebenden Stifter.   (2) Nach dem Ausscheiden beider Stifter als Vorstandsmitglied hat der Stiftungsrat mit absoluter Stimmenmehrheit einen neuen zweiköpfigen Vorstand zu bestellen.   § 7 Aufgaben des Vorstands (1) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Ein Stifter ist allein vertretungsberechtigt, ein bestelltes Vorstandsmitglied nur gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. ...   § 9 Zusammensetzung des Stiftungsrates (1) Der Stiftungsrat besetz aus fünf Mitgliedern und a) den Stiftern als geborene Mitglieder und b) drei i.S.d. Stiftungszweckes sachkundigen Personen, die von den Stiftern berufen und abberufen werden. ....

Organe

Vorstand Mitglieder: 2 Stiftungsrat Mitglieder: 5

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2001
Anerkennung19.07.2001
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

In Karlsruhe sind insgesamt 100 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Von den 100 Stiftungen mit Sitz in Karlsruhe verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Seit 2001 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Stiftungen im Umfeld