Geschwister-Tieroff-Stiftung
ungeklärt · Sitz in Erfurt · anerkannt 1923
Satzungszweck
S 6 Organe der Stiftung
(1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und ein Kuratorium.
...
§ 7 Vorstand
(1) Der Vorstand soll aus maximal zwei Mitgliedern bestehen. Der erste Vorstand wird von den
Stiftern im Stiftungsgeschäft berufen. Er gehört grundsätzlich dem Vorstand auf Lebenszeit
an und ist hauptamtlich tätig. Solange der erste berufene Vorstand dazu willens und in der Lage ist, ist er Vorsitzender des Vorstandes und bestellt auch den stellvertretenden Vorsitzenden. Nach Ausscheiden des ersten Vorstandes wählt das Kuratorium den Vorstand und bestimmt auch den Vorsitzenden. Der erste Vorstand ist berechtigt, jederzeit das Amt niederzulegen.
(2) Der erste, von den Stiftern berufene, Vorstand ist auch geschäftsführender Vorstand. Er
führt die Geschäfte nach seinen anstellungsvertraglichen Regelungen als Leiter der Stiftung.
Bestehende anstellungsvertragliche Regelungen des Vorstandesmitgliedes mit dem stiftenden
Verein bei Stiftungsgründung sind von der Stiftung zu übernehmen.
...
§ 8 Aufgaben und Befugnisse des Vorstandes
(1) Der Vorstand entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der Satzung
in eigener Verantwortung und führt die laufenden Geschäfte und verwaltet die Stiftung.
Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich
und außergerichtlich.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Adresse und Kontaktwege
Anschrift
Steigerstraße 24
99096 Erfurt
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 28.06.1923 |
|---|---|
| Rechtsform | ungeklärt |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Wenn Sie eine Förderung suchen
Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.
Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Seit 1923 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.
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Quelle und Datenstand
Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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