Stiftung24

Hamburgische Stiftung für Schwerhörige und Ertaubte

Sitz in Hamburg · anerkannt 1991

gemeinnützig

Zweck laut Satzung

Förderung der Hilfe für Behinderte durch die Förderung der Interessen schwerhöriger und ertaubter Menschen. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Aufklärung der Öffentlichkeit über die Probleme der Schwerhörigen und Ertaubten, Unterstützung gemeinnütziger und rehabilitativer Einrichtungen zum Wohle Schwerhöriger und Ertaubter, Förderung kultureller, kirchlicher, sportlicher und sonstiger Veranstaltungen, die dem Wohle der Schwerhörigen und Ertaubten dienlich sind, Einflußnahme auf die technische Entwicklung von Hörhilfen und Zusatzgeräten, Zusammenarbeit mit anderen Verbänden und Einrichtungen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Soziales & Wohlfahrt

Stiftungen im Bereich Soziales und Wohlfahrt unterstützen Menschen in schwierigen Lebenslagen: Wohnungslose, Familien in Not, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen ohne Angehörige. Viele betreiben eigene Einrichtungen, andere geben Geld an Träger weiter. Rechtlich fällt das unter § 52 Abs. 2 Nr. 9 der Abgabenordnung.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

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Kontaktdaten

Anschrift

Wagnerstraße 42
22081 Hamburg

Stiftung und Aufsicht

StifterBund der Schwerhörigen e.V.
Anerkennung1991
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 1.419 Stiftungen mit Sitz in Hamburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Mit der Anerkennung 1991 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

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Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis