Tesdorpf´sche gemeinnützige Stiftung
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Hamburg · anerkannt 2012
gemeinnützig
Zweck laut Satzung
Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Stiftung ist die Förderung
a) des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege,
b) der Jugend- und Altenhilfe,
c) der Kunst und Kultur,
d) der Bildung und Erziehung einschließlich der Studentenhilfe,
e) des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Wohlfahrtsverbände,
f) der Toleranz und internationalen Völkerverständigung,
g) des Sport, insbesondere des Behindertensports sowie
h) mildtätiger Zwecke auch im Ausland.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
a) die Zuwendung von Medikamenten und medizinischen Instrumenten und Geräten an Einrichtungen der Gesundheitspflege (Krankenanstalten) und Ärzte, die in Drittländern ehrenamtlich Patienten betreuen,
b) Durchführung bzw. Unterstützung von Jugendlagern im In- und Ausland sowie des Jugendaustausches durch Geldzuwendungen,
c) Förderung von Musikprojekten von Schülern und Studenten, in Kitas und von Musikprojekten im Bereich der Arbeitsloseninitiativen durch Geldzuwendungen,
d) Förderung Hochbegabter einerseits und Lernbehinderter zur Erreichung von Abschlüssen andererseits, insbesondere durch Übernahme von anfallenden Kosten der Ausbildung,
e) Förderung von Bildungsmaßnahmen und Projekten zur Wiedereingliederung von Arbeitslosen in das Erwerbsleben durch Geldzuwendungen,
f) Förderung des Behindertensports durch finanzielle Unterstützung entsprechender Veranstaltungen Dritter sowie die Beschaffung von behindertengerechten Sportgeräten.
Zweck der Stiftung ist auch die Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie ausländische Körperschaften für die Verwirklichung der in Abs. 1 genannten Zwecke.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Einordnung: Bildung & Erziehung
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.
Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Anschrift und Kontakt
Anschrift
Ulferusweg 5
22459 Hamburg
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2011 |
|---|---|
| Anerkennung | 2012 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Wenn Sie eine Förderung suchen
Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.
Von den 1.419 Stiftungen mit Sitz in Hamburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Innerhalb von Hamburg ist dieser Eintrag einer von 1.429. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Das Anerkennungsjahr 2012 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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