Stiftung24

Kulturstiftung der Sparkasse Nordfriesland

Sitz in Husum · anerkannt 1997

Zweck laut Satzung

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kunst und Kultur, der Musik, insbesondere der Jugendmusik,

und der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes im Geschäftsgebiet der Sparkasse Nordfriesland

sowie die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der vorstehend aufgeführten Zwecke durch andere

steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts im Kreis

Nordfriesland.

Die Stiftungszwecke werden insbesondere durch Veranstaltungen im Bereich aller Kunstsparten (z. B.

bildende Künste, Literatur, Theater und Musik), Erwerb und Erhalt von Kunstgegenständen, Vergabe

von Kunstpreisen und Stipendien sowie Unterstützung der Erhaltung und Wiederherstellung von den

nach landesrechtlichen Vorschriften geschützten Baudenkmälern verwirklicht. Durch die Zuwendung

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Denkmalpflege

Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 2.582 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Großstr. 7 - 11
25813 Husum

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand mit mind. 2 seiner Mitglieder

Organe

Vorstand besteht aus den Mitgliedern des Vorstandes der Sparkasse Nordfriesland.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1996
Anerkennung27.02.1997
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Nordfriesland
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Antrag und Förderpraxis

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

In Husum sind insgesamt 31 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Die Anerkennung im Jahr 1997 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Im Umfeld dieser Stiftung