Stiftung24

Lydia und Hermann Früchtenicht Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Rendsburg · anerkannt 2013

gemeinnützig

Satzungszweck

Zweck der Stiftung ist

a) vorrangig die Förderung der Berufsbildung in der Landwirtschaft,

b) nachrangig die Beschaffung von Mitteln zur Förderung von Wissenschaft und Forschung in der

Landwirtschaft durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine juristische Person des

öffentlichen Rechts (§58 Nr. 2 AO). Der Zweck gemäß a) wird insbesondere verwirklicht durch folgende

Maßnahmen:

-Prämierung besonders guter Leistungen im Rahmen der landwirtschaftlichen Ausbildung,

- Gewährung von Ausbildungsbeihilfen in Form von Stipendien,

- Vermittlung von speziellen Fachkenntnissen, insbesondere der Tier- und Pflanzenkunde,

- Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen und Fachexkursionen, den Besuch von Messen.

Der in b) genannte Zweck wird insbesondere verwirklicht durch

- die Weitergabe der beschafften Mittel an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine

juristische Person des öffentlichen Rechts.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Grüner Kamp 15-17
24768 Rendsburg

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich durch mindestens zwei seiner Mitglieder, wovon eines der Vorsitzende oder sein Stellvertreter sein muss.

Organe

Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren, höchstens jedoch vier Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2013
Anerkennung20.12.2013
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Rendsburg-Eckernförde
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 2013 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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