ROTARY STIFTUNG zu LÜBECK
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Bad Schwartau · anerkannt 2004
gemeinnützig
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung und Erziehung und Jugendhilfe.
Diese Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Auslobung eines Förderpreises sowie durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln für die personelle, finanzielle und ideelle Förderung von Körperschaften des öffentlichen Rechts und anderen Körperschaften, in denen die jeweiligen Empfänger des Förderpreises in der Jugendarbeit tätig sind, mit der Maßgabe, dass die Mittel unmittelbar und ausschließlich im Bereich der Aus- und Fortbildung von Jugendlichen für die entsprechenden Satzungszwecke oder in den Jugendabteilungen verwendet werden. Die Richtlinien für die Auslobung und Vergabe des Förderpreises sind mit der zuständigen Finanzbehörde im Vorwege abzustimmen.
Ausgezeichnet werden sollen insbesondere Projekte, Initiativen und Leistungen junger Menschen auf dem Gebiet ehrenamtlicher Aufgaben für die Gemeinschaft in Schulen, Sportvereinen, Umweltgruppen und anderen Organisationen oder auch nicht organisierter Jugendgruppen. Die Förderung dieser Zwecke schließt die Verbreitung der Ergebnisse durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit ein.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Bildung & Erziehung als Stiftungszweck
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
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Adresse und Kontaktwege
Anschrift
Riesebusch 6
23611 Bad Schwartau
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein.
Organe
Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Personen.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2004 |
|---|---|
| Anerkennung | 30.07.2004 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Bürgermeister/in der Hansestadt Lübeck |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Fördert diese Stiftung?
Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.
Von den 8 Stiftungen mit Sitz in Bad Schwartau verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
In Bad Schwartau sind insgesamt 8 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Seit 2004 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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