Silke Kremhelmer MMXXI Familienstiftung
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Gilching · anerkannt 2021
Familienstiftung
Stiftungszweck
§ 2 Stiftungszwecke
Die Stiftung hat die folgenden Zwecke:
(1) Die Stiftung soll die Stifterin, deren Ehepartner und die leiblichen Nachkommen der Stifterin sowie Adoptiv- und Stiefkinder(¿Stifterfamilie") in allen Lebenslagen ideell sowie materiell unterstützen und fördern.
(2) Die Stiftung soll die Verbundenheit der Stifterfamilie erhalten und stärken.
(3) Die Stiftung soll die persönliche Entwicklung der Familienmitglieder stärken, fördern und unterstützen.(4) Alle Mitglieder der Stifterfamilie sollen ermutigt werden, sich selbst eine wirtschaftliche, familiäre und ideelle Existenz aufzubauen. Die Leistungen der Stiftung sollen dabei unterstützen.
§ 3
Verwirklichung der Stiftungszwecke
Die Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch:
1. die Förderung der Berufsausbildung, des Studiums, der beruflichen Existenzgründung, der
Persönlichkeitsentwicklung und des Familienaufbaus,
2. die vergünstigte oder unentgeltliche Nutzung von Vermögensgegenständen durch die Stifterfamilie,
3. Durchführung gemeinsamer Erlebnisse, Feste, Veranstaltungen und Reisen sowie regelmäßige
Familientreffen. Mindestens einmal im Jahr soll eine solche Veranstaltung stattfinden,
4. die Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten
¿ einer Schulausbildung,
¿ von Weiterbildungen, Trainings, Veranstaltungen und Konferenzen,
¿ einer musikalischen, künstlerischen oder sportlichen Ausbildung,
¿ einer Eheschließung sowie der Geburt von Kindern,
¿ der Gesundheitsvorsorge und Heilung sowie Pflege im Alter,
¿ von Beerdigungen und der Grabpflege,
¿ des Lebensunterhalts, insbesondere in Notfällen, sowie
5. die Sicherung des Lebensabends der Stifterin und deren Ehepartner.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
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Anschrift und Kontakt
Anschrift
Hörholzweg 8
82205 Gilching
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 8 Organe der Stiftung, Beschlussfassungen (1) Organe der Stiftung sind zunächst der Stiftungsvorstand und die Familienversammlung. Der Familienrat wird zu einem späteren Zeitpunkt eingerichtet. (2)-(7) ... § 9 Stiftungsvorstand (1) Der Stiftungsvorstand besteht aus einem bis höchstens fünf Mitgliedern. Mitglieder des Stiftungsvorstands können alle natürlichen, rechtsfähigen, volljährigen Personen werden, deren Wissen und Können darauf schließen lassen, dass sie die Stiftung erfolgreich im Interesse der Familie führen werden. (2) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Ist die Stifterin Mitglied des Stiftungsvorstands, handelt sie stets mit Einzelvertretungsberechtigung. Übrige Mitglieder vertreten die Stiftung gemeinschaftlich. Ist die Stifterin zusammen mit nur einem weiteren Mitglied im Vorstand vertreten, handelt jedes Mitglied mit Alleinvertretungsmacht. Sobald die Stifterin aus dem Stiftungsvorstand ausgeschieden ist, ist jedes Vorstandsmitglied (sofern der Vorstand aus mehr als einer Person besteht) nur zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt. Die Stifterin oder der Familienrat sofern eingerichtet können einzelnen oder allen Mitgliedern des Stiftungsvorstands für einzelne Rechtsgeschäfte Alleinvertretungsbefugnis erteilen und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. (3) Der erste Vorstand besteht aus der Stifterin Silke Kremhelmer. Silke Kremhelmer ist Vorstand und dessen Vorsitzende auf Lebenszeit, bis zum Eintritt des Vorsorgefalls (vgl. § 1896 BGB) bzw. der Anordnung einer Betreuung oder bis zu ihrem Rücktritt aus dem Stiftungsvorstand. Sie ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (4) - (11) ...
Organe
Vorstand Mitglieder: 1 - 5 Familienversammlung Mitglieder: Familienrat Mitglieder: 3
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2021 |
|---|---|
| Anerkennung | 11.05.2021 |
| Rechtsform | rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Thüringer Landesverwaltungsamt |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Kann ich hier einen Antrag stellen?
Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.
Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Diese Stiftung gehört zu den 4 in Gilching erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Seit 2021 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.
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Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
Weitere Einträge im Verzeichnis
In Gilching
Gleicher Zweck
- Bremer Schuloffensive gemeinnützige Stiftung Bremen
- JOBLINGE-Stiftung München
- Dr. August und Dr. Anni Lesmüller Stiftung München
- von Brauck-Stiftung Hannover
- Rudolf und Henriette Schmidt-Burkhardt Stiftung Nürnberg
- Paul- und Helmi-Nitsch-Stiftung Hamburg
- Stiftung Füreinander Hamburg
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- Zweck-Übersicht
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- BLITZ-Stiftung Stadtroda
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- Internationale Martin Luther Stiftung Erfurt
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