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Stiftung Bibelzentrum Schleswig

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Schleswig · anerkannt 2004

gemeinnützigkirchliche Stiftung

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung religiöser Zwecke. Die gesamten

Mittel der Stiftung werden für diesen Zweck verwendet. Zur Verwirklichung des Satzungszwecks soll der

Verein "Nordelbische Bibelgesellschaften e.V." finanziell unterstützt werden. Dieser Verein soll die

finanzielle Unterstützung insbesondere für die Erhaltung des Bibelzentrums in Schleswig und die

Errichtung und spätere Erhaltung eines geplanten Bibelzentrums in Hamburg verwenden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Religion & Kirche

Kirchliche und religiöse Stiftungen unterhalten Gemeindeeinrichtungen, erhalten Kirchengebäude, finanzieren Seelsorge, Diakonie und Caritas oder fördern religiöse Bildung. Die Förderung der Religion ist in § 52 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung anerkannt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 2.506 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Kontaktdaten

Anschrift

Norderdomstraße 15
24387 Schleswig

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und handelt - auch bei gerichtlicher und außergerichtlicher Vertretung - durch das vorsitzende Mitglied, im Falle von dessen Verhinderung durch das stellvertretend vorsitzende Mitglied, gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Im Innenverhältnis ist das stellvertretend vorsitzende Mitglied verpflichtet, von seiner Vertretungsmacht nur bei Verhinderung des vorsitzenden Mitgliedes oder aufgrund ausdrücklicher Vollmacht Gebrauch zu machen.

Organe

Der Vorstand besteht aus -mind. 1 und höchstens 2 Mitglieder, die durch die Bibelgesellschaft Lübeck e.V., die Lauenburg- Ratzeburgische Bibeklgesellschaft e.V. berufen werden -die Bischöfin bzw der Bischof im Sprengel Schleswig und Holstein - ein Mitglied, das durch den Ev.-Luth. Kirchenkreis Schleswig-Flensburg berufen wird, und das eine Pröbstin bzw ein Probst des Kirchenkreises sein soll, -bis zu drei weitere Mitglieder, die von den Mitgliedern des Stiftungsvorstandes nach 1 bis 3 hinzuberufen werden können

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2004
Anerkennung30.11.2004
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Schleswig-Flensburg
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

In Schleswig sind insgesamt 23 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Die Anerkennung im Jahr 2004 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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