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Stiftung Kurhaus Bergedorf

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Hamburg · anerkannt 1993

gemeinnützig

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Altenhilfe, der Hilfe für Behinderte und die Förderung der Mildtätigkeit sowie die Mittelbeschaffung für die Verwirklichung dieses steuerbegünstigten Zwecks durch andere steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Der Satzungszweck wird verwirklicht durch:
a) Die Unterstützung steuerbegünstigter Körperschaften, die die Altenhilfe fördern.
b) Die Unterstützung steuerbegünstigter Körperschaften, die Personen unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder deren Bezüge die in § 53 Nr.2 Abgabenordnung festgesetzten Grenzen nicht überschreiten.
c) Die Unterstützung der römisch-katholischen Kirche und ihrer Einrichtungen, insbesondere der katholischen Kirchengemeinde St. Marien in Hamburg- Bergedorf, namentlich zu den in § 54 Abs. 2 AO aufgeführten Zwecken.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Mildtätigkeit als Stiftungszweck

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Kontaktdaten

Anschrift

Püttenhorst 70 a
21035 Hamburg

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1999
Anerkennung1993
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Förderung beantragen

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Von den 1.419 Stiftungen mit Sitz in Hamburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Innerhalb von Hamburg ist dieser Eintrag einer von 1.429. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 1993 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

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Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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