Stiftung Schwarzenstein
Familienstiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Langen · anerkannt 2015
Familienstiftung
Satzungszweck
a) die angemessene Versorgung der Stifter und die angemessene Versorgung der Abkömmlinge; nach dem Ableben der Abkömmlinge treten jeweils deren Abkömmlinge in die Rechtsstellung der Verstorbenen ein;b) die Mit-)Finanzierung der Grossmann Familienstiftung Burg Schwarzenstein, Rosengasse 32 und 34, 65366 Geisenheim, in allen betrieblichen Belangen incl. der Finanzierung von Baumaßnahmen
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Einordnung: Familie & privatnützig
Familienstiftungen dienen dem Unterhalt und der Versorgung einer bestimmten Familie oder dem Zusammenhalt eines Unternehmens in Familienhand. Sie verfolgen keine gemeinnützigen Zwecke und sind deshalb steuerlich anders behandelt als gemeinnützige Stiftungen.
Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.
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Wo die Stiftung erreichbar ist
Anschrift
Elisabeth-Selbert-Allee 9
63225 Langen
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Ernst Udo Grossmann
Organe
Vorstand
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 12.05.2015 |
|---|---|
| Rechtsform | Familienstiftung des bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Regierungspräsidium Darmstadt |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Kann ich hier einen Antrag stellen?
Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.
Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Innerhalb von Hessen ist dieser Eintrag einer von 3.154. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Mit der Anerkennung 2015 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hessen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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