Stiftung zur Unterstützung bedürftiger Seeleute und deren Hinterlassenen in der Stadt Flensburg
Sitz in Glücksburg · anerkannt 1862
Wofür diese Stiftung da ist
Der Zweck der Stiftung besteht darin, bejahrten oder sonst hilfsbedrüftigen Seeleuten und deren
Hinterlassenen in Flensburg eine angemessene Unterstützung zu gewähren
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Was Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit tun
Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Adresse und Kontaktwege
Anschrift
Seestr. 10
24960 Glücksburg
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Direktion
Organe
Die Stiftung wird verwaltet von sechs Direktoren, nämlich den Alterleuten des Flensburger Schiffergelags und zwei von diesen zu wählenden Bürgern der Stadt.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 26.08.1862 |
|---|---|
| Stiftungsaufsicht | Oberbürgermeister/in der Stadt Flensburg |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Kann ich hier einen Antrag stellen?
Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.
Diese Stiftung gehört zu den 3 in Glücksburg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Von den 3 Stiftungen mit Sitz in Glücksburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Mit der Anerkennung 1862 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Quelle und Datenstand
Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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