Stiftung24

Walter Hartmann-Stiftung

Sitz in Ahrensburg · anerkannt 2025

gemeinnützig

Zweck laut Satzung

Zweck der Stiftung ist die Förderung

a) der Wohlfahrtspflege,

b) der Behindertenhilfe,

c) von Kunst und Kultur,

d) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie

e) mildtätiger Zwecke.

Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch

a) die Förderung von Menschen mit Behinderung vorrangig im Raum Ahrensburg durch Angebote, die neben die von anderen, insbesondere öffentlichen Trägern erbrachten Grundleistungen treten und diese im täglichen Leben der Betroffenen sinnvoll ergänzen, etwa durch das Angebot von Freizeitaktivitäten im kreativen und sportlichen Bereich, jeweils mit dem Ziel der Förderung der Inklusion der Bewohner in die Gesamtgesellschaft,

b) die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen und Einrichtungen anerkannter freier gemeinnütziger Träger in den Bereichen der Behindertenhilfe,

c) die Förderung von künstlerischen Ausstellungen, Seminaren, Kolloquien, Konzerten und ähnlichen Veranstaltungen, insbesondere auch im Raum Ahrensburg,

d) die Organisation und Durchführung von bildenden, wissenschaftlichen oder kulturellen Veranstaltungen wie Tagungen und Kongressen sowie die finanzielle Unterstützung für inklusive Bildungs- und Fortbildungsveranstaltungen,

e) die finanzielle Unterstützung von Einrichtungen zur Unterstützung von Personen, die körperlich, geistig, seelisch oder materiell hilfebedürftig im Sinne von § 53 der Abgabenordnung sind.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Die Vorstandsmitglieder bilden den Vorstand der Stiftung im Sinne des § 84 BGB. Der Stifter ist als Mitglied des Vorstands alleinvertretungsbefugt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Im Übrigen sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsbefugt. Der Stifter, nach seinem Ausscheiden aus dem Vorstand der Vorstand durch einstimmigen Beschluss, kann einem Mitglied oder einer dem Vorstand nicht angehörenden Person Alleinvertretungsbefugnis für bestimmte Arten von Geschäften erteilen bzw. sie von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.

Organe

Organ der Stiftung ist der Vorstand, er besteht aus drei Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung13.02.2025
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Plön
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Förderung beantragen

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Von den 19 Stiftungen mit Sitz in Ahrensburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

In Ahrensburg sind insgesamt 19 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Mit der Anerkennung 2025 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Ähnliche Stiftungen