Stiftung24

Weiland Kulturstiftung Henning Hamkens

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Lübeck · anerkannt 2007

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst, Kultur und Bildung.

Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch

a) die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln an Körperschaften des öffentlichen Rechts und/oder an als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen des privaten Rechts zur Förderung deren gemeinnütziger Zwecke. Es sollen insbesondere gefördert werden:

- Kunst- und Literaturvereine und ähnliche, der Literaturverbreitung dienender gemeinnütziger Einrichtungen;

- Musik- und Kunstschulen, die sich der Fort- und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen widmen sowie Einrichtungen, in denen eine Förderung von musisch begabten Kindern und Jugendlichen erfolgt;

- Schulen und andere Einrichtungen bei der Vermittlung von Lesefähigkeiten und Lesebereitschaft.

b) Außerdem kann die Stiftung in einem nachrangigen Umfang selbst zur Förderung der Bildung zweckgebunden Stipendien für die Aus- und Fortbildung von Künstlern, Schriftstellern, Malern, Musikern, Bildhauern oder Architekten - bei Letzteren soweit diese sich mit Denkmalpflege beschäftigen - vergeben.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Anschrift und Kontakt

Anschrift

Königstr. 67 a
23552 Lübeck

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes, im Falle seiner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Beide Vorsitzende sind

Organe

Der Vorstand besteht aus mindestens drei, höchstens fünf Personen. Der erste Vorstand besteht aus den Stiftern zu 1. und 2. sowie zwei weiteren, von ihnen gemeinsam bestimmten natürlichen Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2007
Anerkennung05.11.2007
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtBürgermeister/in der Hansestadt Lübeck
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Antrag und Förderpraxis

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

In Lübeck sind insgesamt 122 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Diese Stiftung gehört zu den 122 in Lübeck erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Seit 2007 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Im Umfeld dieser Stiftung