Stiftung24

Schloß Glücksburg

Sitz in Thumby · anerkannt 1923

gemeinnützig

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur sowie des Denkmalschutzes. Der

Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch das Bestreben, Schloß Glücksburg und das zum

Stiftungsvermögen gehörende Inventar dem hohen kulturellen und geschichtlichen Rang

entsprechend zu erhalten, zu nutzen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Hierfür steht der

Stiftung das Schloss mit den Ausstellungsräumen des Museums, der Schlosskapelle, die Gebäude auf

dem Schlosshof, die Orangerie mit dem Schlosspark, die Schlossgärtnerei (Rosarium) und das

Gärtnerhaus in vielfältiger Weise zur Verfügung. Das Nähere regelt eine vom Stiftungsvorstand mit

Zustimmung des Stiftungsrates zu beschließende Nutzungsordnung.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Denkmalpflege

Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 2.582 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Grünholz
24351 Thumby

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich; er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Organe

Der Vorstand der Stiftung besteht aus einer Person.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung27.02.1923
StiftungsaufsichtMinisterium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Von den 0 Stiftungen mit Sitz in Thumby verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Diese Stiftung gehört zu den 0 in Thumby erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Das Anerkennungsjahr 1923 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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