Stiftung Siegfried und Annemarie Bub, Stiftung für krebs- und anders schwerkranke Kinder und Jugendliche im Landkreis Sonneberg
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Sonneberg · anerkannt 2009
Satzungszweck
§ 2
(1) Zweck der Stiftung ist die Hilfe für krebskranke Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre im Landkreis Sonneberg. Dieser Zweck soll insbesondere verwirklicht werden durch
a) finanzielle Hilfen an betroffene Familien;
b) Aufmunterung und Erfüllung von finanziellen Wünschen krebskranker Kinder.
Für Forschungszwecke sind die Erträge nicht zu verwenden. Soweit die Mittel der Stiftung dies zulassen, können die Erträge der Stiftung im Sinne des in Satz 2 beschriebenen Zweckes auch anderen schwerkranken Kindern und Jugendlichen aus dem Landkreis Sonneberg zu Gute kommen.
(2) Für die Stifter und deren Familie soll jährlich eine Totenmesse an Maria Himmelfahrt am 15. August in der katholischen Kirche Sonneberg gelesen werden. Die Einzelheiten hierzu ergeben sich aus dem Stiftungsgeschäft.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Der Bereich Gesundheit
Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.
Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.
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Anschrift und Kontakt
Anschrift
Theodor-Körner-Straße 1
96515 Sonneberg
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 7 Stiftungsorgan Organ der Stiftung ist das Kuratorium. § 8 Kuratorium (1) Das Kuratorium besteht zu Lebzeiten der Stifter aus bis zu 7, danach aus bis zu 5 Personen. Das erste Kuratorium wird durch die Stifter im Stiftungsgeschäft bestimmt. Zu Lebzeiten der Stifter berufen diese die Mitglieder in das Kuratorium. Danach setzt sich das Kuratorium wie folgt zusammen: a) Herr Daniel Wachter oder einer seiner Nachkommen als Vorsitzender, b) - e) ... (2) Der Stifter und Herr Daniel Wachter gehören dem Kuratorium auf Lebenszeit an. Sie sind berechtigt, ihr Amt jederzeit niederzulegen. (3) - (5) ... (6) Das Kuratorium wählt aus seiner MItte einen stellvertretenden Vorsitzenden. Soweit kein Mitglied gemäß § 8 Abs. 1 Buchst. a berufen ist, wählt das Kuratorium aus seiner Mitte auch den Vorsitzenden. § 9 Rechte und Pflichten des Kuratoriums im allgemeinen (1) Das Kuratorium verwaltet die Stiftung nach Maßgabe dieser Satzung in eigener Verantwortung. Es hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung durch seinen Stellvertreter. (2) - (5) ...
Organe
Kuratorium Mitglieder: 1-7
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 16.04.2009 |
|---|---|
| Rechtsform | rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Thüringer Landesverwaltungsamt |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Wenn Sie eine Förderung suchen
Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.
In Sonneberg sind insgesamt 4 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Von den 4 Stiftungen mit Sitz in Sonneberg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Seit 2009 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.
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Herkunft dieser Angaben
Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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