Hospitalplatz 15a · anerkannt 1864
§2 Aufgaben und Zweck (1) Die Stiftung will heranwachsenden Kindern, hilfsbedürftigen und auch kranken Menschen sowie Senioren Fürsorge und Betreuung bieten. Das …
gemeinnützigkirchliche Stiftung
Magdeburger Allee 91 · anerkannt 2005
§2 Zweck und Aufgaben der Stiftung (1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Bildung und Erziehung, des Umwelt- und Naturschutzes, der Kultur, Kunst und …
gemeinnützigBürgerstiftung
Steigerstraße 24
§ 5 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind 1. das Kuratorium und 2. der Vorstand (Präses). § 6 Der Vorstand (Präses) (1) Der Vorstand der Stiftung ist der …
Ottostraße 10 · anerkannt 2005
§ 2 Zweck (1) Die Stiftung hat den Zweck, die Lebensqualität von Menschen mit geistiger Behinderung gemeinnützig und mildtätig zu fördern. Dies erfolgt durch Hilfen …
gemeinnützig
Magdeburger Allee 4 · anerkannt 2012
§2 Stiftungszweck (1) Die Opitz-Neubauer-Stiftung dient der zusätzlichen sozialen und selbstlosen Unterstützung von bedürftigen und erkrankten Feuerwehr-Einsatzkräften …
Kupferhammermühlgasse 40 · anerkannt 2022
Zweck der Stiftung ist die wirtschaftliche und ideelle Unterstützung des Stifters, dessen Ehefrau, der leiblichen, ehelichen Abkömmlinge des Stifters sowie deren …
Familienstiftung
Anger 25/26 · anerkannt 1992
§2 Stiftungszweck (1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes ¿Steuerbegünstigte Zwecke¿ der …
gemeinnützig
Backhausstr. 6 · anerkannt 1669
§ 2 Stiftungszweck (1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung …
kirchliche Stiftung
Steigerstraße 24 · anerkannt 1862
So lange ein Stiftshaus vorhanden ist, soll zur Ausführung der von der stifterin laut Testament vom 20. November 1719 sub Ziffer 3 getroffenen Bestimmung "armen und …
Linderbacher Weg 30 · anerkannt 1992
§ 2 Stiftungszweck (1) Die Stiftung hat den Zweck, 1. werdenden Müttern, die sich in einer Not- oder Konfliktlage befinden, ergänzende individuelle Hilfen zu gewähren …
Anger 55/56 · anerkannt 2009
§2 Stiftungszweck, Gemeinnützigkeit (1) Zwecke der Stiftung sind a) die Entlastung der öffentlichen Haushalte sowie die Vermeidung von Altersarmut durch Unterstützung …
gemeinnützig
Was Mildtätigkeit als Stiftungszweck bedeutet
Mildtätigkeit ist rechtlich ein eigener Status neben der Gemeinnützigkeit. Der Unterschied ist praktisch bedeutsam: Mildtätige Stiftungen dürfen und sollen einzelnen Personen direkt helfen, während viele gemeinnützige Zwecke die Allgemeinheit im Blick haben müssen.
Für Menschen in einer akuten Notlage sind mildtätige Stiftungen deshalb oft die einzige Stelle, die überhaupt Einzelfallhilfe leistet. Typisch sind Zuschüsse für Miete, Heizkosten, Hilfsmittel, Kuraufenthalte oder Bestattungskosten. Die Beträge sind meist überschaubar, die Entscheidungswege kurz.
Voraussetzung ist in aller Regel ein Nachweis der Bedürftigkeit nach § 53 der Abgabenordnung, oft über Bescheide oder eine Bestätigung des Sozialamts. Anträge laufen häufig über Beratungsstellen, seltener direkt.
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